Bestattungen auf dem Friedhof der Ev.-luth. St. Nikolai Kirchengemeinde in Kirchhorst

Was ist im Todesfall zu tun?

Viele Informationen und Hilfestellungen erfahren Sie unter https://friedhof.kkbubl.de/wissenswertes/informationen-und-hilfen/

Nachstehend nennen wir die Besonderheiten für unseren Kirchhorster Friedhof.

Anspruch auf Bestattung in Kirchhorst

Auf unserem Friedhof werden - unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft - Mitbürger*innen bestattet, die bei ihrem Ableben den Wohnsitz in Kirchhorst hatten oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestehenden Wahl- bzw. Hofgrabstelle besaßen. Über jederzeit mögliche Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet das Pfarramt mit dem Kirchenvorstand. Sofern z. B. die letzten Lebensjahre in einem auswärtigen Alten-/Pflegeheim verbracht worden sind, der Lebensmittelpunkt davor aber in unserem Dorf lag, steht dies dem Wunsch, in Kirchhorst bestattet zu werden, nicht entgegen. Gleiches gilt, falls in Kirchhorst ansässige Angehörige eine Beisetzung ihrer nahen, aber außerhalb Isernhagens wohnhaft gewesenen Verwandten auf unserem Friedhof wünschen. 

Angeboten werden

- Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten (auch mehrstellig), Urnenwahlgrabstätten (für 4 Urnen).

Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Bei Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern ist für weitere 5 bis 25 Jahre eine Verlängerung möglich. Wahlgrabstätten werden nicht nur auf der neuen Friedhofsfläche sondern ebenso auf dem alten Friedhofsteil rund um die Kirche vergeben.

- Wahlgrabstätten vergeben wir in begrenzter Zahl auch zu Lebzeiten.

- Grabstellen für Sarg- oder Urnenbeisetzungen „unter Bäumen und dem grünen Rasen" in einer für Angehörige pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage (auch für Früh- und Totgeburten). Fotos finden Sie links unter "Friedhofsgebührenordnung".

Die Ruhezeit von 25 Jahren kann nicht verlängert werden; die Belegung erfolgt wie bei Reihengräbern. In der Gebühr ist ein vom Friedhofsträger in Auftrag zu gebender quadratischer Obernkirchener Sandstein enthalten, der Name, Geburts- und Todesjahr enthält und am zentralen Denkmal bzw. am Weg dorthin seinen Platz findet.

Die Sarg- oder Urnenbeisetzung erfolgt konventionell im Beisein der Trauergemeinde. Kränze/Blumenschmuck verbleiben für maximal 6 Wochen auf dem Grab und werden danach samt Hügel vom Friedhofsträger abgeräumt, der für eine Rasenabdeckung sorgt. Spätere Blumen oder Grablichte (keine großformatigen Schalen, Gestecke, o. Ä.) dürfen nur am persönlichen Namensstein abgelegt werden.

- völlig anonyme Beisetzungen sind auf dem Kirchhorster Friedhof nicht möglich.

Nutzung der Kirche für Trauerfeiern

Die Kirche kann - unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft - für Trauerfeiern mit Sarg/Urne genutzt werden. Eine voluminöse, überladende Ausstaffierung des von gotischer Wand- und Deckenmalerei geprägten Altarraums mit Aufbahrungsleuchtern, Lebensbäumen u. Ä. widerspricht dem Charakter des Ortes und ist nicht gewünscht.

Weitergehende Fragen

klären Sie bitte mit unserer Pfarrsekretärin, Frau Palczewski, die für die Verwaltung des Friedhofs zuständig ist. Sie erreichen sie während der Bürozeiten (dienstags und freitags 9:30-11:30 Uhr, donnerstags 16:00-18:00 Uhr) unter 05136-3622 bzw. kg.nikolai.kirchhorst@evlka.de